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Förderverein Dorfgemeinschaft
Stralsbach e. V.

WappenBurkardroth4
Alte Schuel

Die Belegungsmöglichkeiten der Alten Schuel

Von Anfang an verlief die Belegung der “Alten Schuel” durch Vereine und Gruppierungen in Form einer dauerhaften und regelmäßigen Nutzung schnell und reibungslos, ohne dass irgend welche Werbemaßnahmen erforderlich waren.

Die Nutzung der “Alten Schuel” ist nur über einen Nutzungsvertrag mit dem Förderverein möglich. Dabei stellt die Haus- und Benutzerordung einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar. Sie ist verpflichtend von jedem Nutzer/jeder Nutzerin zu unterschreiben. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten steht als Ansprechpartner in erster Linie der Vorstand zur Verfügung. Der Nutzerkreis sieht wie folgt aus:

  • Ortsansässige Vereine und Gruppierungen (Dauernutzer)
  • Vereinsmitglieder für private Feiern
  • regionale und überregionale Gruppierungen - “Netzwerk Bürgerengagement”

Die Vorstandschaft entscheidet bei Unstimmigkeiten abschließend über die Nutzung der “Alten Schuel”. Von vorne herein sind jegliche politischen oder sittenwidrigen Veranstaltungen ausgeschlossen.

Aktuell nutzen derzeit folgende Vereine und Gruppierungen als Dauernutzer die Räumlichkeiten :

Mehrzweckraum dekoriert

Gesangverein Sängerlust Stralsbach
Musikkapelle Stralsbach
Gesangs- und Musikgruppe “Nur Mut” Stralsbach

Raum Krabbelgruppe


Damengymnastik Sportverein Stralsbach
Ski-Gymnastik Sportverein Stralsbach
Osteoporosegruppe Markt Burkardroth
Yogagruppen Markt Burkardroth
Krabbelgruppe Stralsbach
 

Jugendgruppe Stralsbach
Ministrantengruppe Markt Burkardroth
Seniorenclub Stralsbach
Vereinsdomizil des Fördervereins


Über die vorgenannten Treffen hinaus halten die örtlichen Vereine im Schulareal ihre Vereinsfeste ab.

Die “Alte Schuel” ist als Treffpunkt im Sinne eines “Netzwerks Bürgerengagement” in der Region und darüber hinaus zu verstehen. Daraus ergibt sich als Konsequenz, dass die Nutzung nicht nur den Stralsbacherinnen und Stralsbachern vorbehalten ist. Vielmehr sind auch regionale und überregionale Akteure aufgefordert die Räumlichkeiten zu nutzen, soweit sie der Satzung entsprechen. Als Beispiele aus der Vergangenheit seien hier genannt Themen der Daseinsvorsorge (Hygienevortrag für Vereine durch das Gesundheitsamt), Kommandantentagung der Feuerwehren, Festakt anlässlich des 10jährigen Bestehens des Hochrhöners und das Treffen der bayer. Leader-Verantwortlichen.

Die private Nutzung der “Alten Schuel” ist zulässig, soweit es sich um Mitglieder des Fördervereins handelt. Das Recht zu privaten Feiern steht jedem Mitglied nur einmal in fünf Jahren zu. Wer dem Förderverein nach 2011 beitritt, muss mindestens fünf Jahre Mitglied sein, um das Recht auf private Feiern wahrnehmen zu dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die private Nutzung nur innerhalb des Gebäude erlaubt ist. Im Eingangsbereich ist regelmäßig ein Aushang anzubringen, aus dem sich der/die Verantwortliche für die private Feier nebst Telefonnummer ersehen lässt.  Beispiele für private Feiern sind Geburtstage, Ehejubiläen oder auch Kommunionfeste.

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