Allgemeine Hinweise zur Nutzung der “Alten Schuel”

Alle Aktivitäten des Fördervereins sind darauf ausgerichtet, das Vereinsdomizil “Alte Schuel” so herzurichten und zu unterhalten, dass sie satzungsgemäß allen Ortsvereinen und Gruppierungen in Stralsbach und in der Region zur Verfügung steht. Der Vereinsvorstand sieht sich hierbei in der Verpflichtung eine funktionierende Organisationsstruktur festzulegen und zu überwachen. Dies geschieht in Form einer Haus- und Benutzerordnung, die jeder Nutzer anzuerkennen und zu unterschreiben hat.

Schule im Wohngebiet1Die “Alte Schuel” liegt mitten in einem Wohngebiet. Daher steht die Akzeptanz der “Alten Schuel” in enger Verbindung mit dem verantwortlichen Umgang mit den Interessen der in der Nachbarschaft wohnenden Bevölkerung.  Besonders hervorzuheben sind hierbei die Punkte Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände sowie die Einhaltung der an bestimmte Uhrzeiten gebundenen Immisionswerte (Lärmpegel, Geräuschkulissen) im Innen- und Außenbereich.

 

Blick Richtung Aschach1
Der Förderverein kann den Betrieb auf Dauer nur sicherstellen, wenn sich auch die Nutzer und Gäste an die Regeln halten. Verstöße gegen die - u. a. auch vom Landratsamt Bad Kissingen - festgelegten Bestimmungen, führen nicht nur zum konsequenten Ausschluss der Verursacher. Weitaus gravierender sind die  negativen Auswirkungen auf den Förderverein, auf die gesamte Dorfgemeinschaft und damit auf das Bürgerengagement schlechthin.

 

Der Vereinsvorstand entscheidet über die Genehmigung eines Nutzungsantrags. Hierbei behält er sich das Recht vor, den Antrag aus politischen oder sittlichen Bedenken abzulehnen. Generell erfolgt eine Zusage von privaten Terminwünschen erst dann, wenn die Dauernutzer bzw. anderweitig beteiligten Stralsbacher Vereine oder Gruppierungen ihre Termine festgelegt haben. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Vorstandschaft.

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