Förderverein Dorfgemeinschaft Stralsbach e. V. 

Der etwas andere Verein!

Mobirise

Haus- und Benutzerordnung
Rechte und Pflichten

Leitlinien

Alle Aktivitäten des Fördervereins sind darauf ausgerichtet, das Vereinsdomizil alte Schuel so herzurichten und zu unterhalten, dass es satzungsgemäß allen Ortsvereinen und Gruppierungen in Stralsbach und in der Region zur Verfügung steht. Der Vereinsvorstand sieht sich hierbei in der Verpflichtung eine funktionierende Organisationsstruktur festzulegen und zu überwachen. Dies geschieht in Form einer Haus- und Benutzerordnung, die jeder Nutzer anzuerkennen und zu unterschreiben hat. Der Förderverein kann den Betrieb auf Dauer nur sicherstellen, wenn sich die Nutzer und Gäste an die Regeln halten.

Verstöße gegen die Regeln führen nicht nur zum konsequenten Ausschluss der Verursacher. Sie fallen auch auf den Förderverein zurück. Weitaus gravierender sind die negativen Auswirkungen auf die gesamte Dorfgemeinschaft und damit auf das Bürgerengagement schlechthin. Letztlich könnte das Landratsamt Bad Kissingen die Nutzung der alten Schuel erheblich einschränken und damit das Vereinsleben nachteilig beeinflussen.

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Sauberkeit und Immissionsschutz

Die alte Schuel liegt mitten in einem Wohngebiet. Daher steht die Akzeptanz der alten Schuel in enger Verbindung mit dem verantwortlichen Umgang mit den Interessen der in der Nachbarschaft wohnenden Bevölkerung. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Punkte Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände sowie die Einhaltung der an bestimmte Uhrzeiten gebundenen Immisionswerte (Lärmpegel, Geräuschkulissen) im Innen- und Außenbereich. 

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Notausgang über die Außentreppe

Der Türe zur Außentreppe muss ab 22.00 Uhr geschlossen bleiben und darf nur im Notfall geöffnet werden. 

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Überdachte
Raucherecke

Im gesamten Schul-gebäude herrscht Rauchverbot. Als Raucherecke steht der Bereich beim Hinter-eingang zur Verfügung. Der Schulhof ist tabu. 

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Reinigung und
Müll

Alle genutzen Utensilien, Räume, Treppenhaus und Toiletten sind zu reinigen. Abfall und Essensreste haben die Nutzer zu ent-sorgen. Die Mülltonnen stehen nicht zur Verfügung.

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Schulhof und
Fluchtwegtreppe

Die Nutzung des Schul-hofs ist den Veranstal-tungen der örtlichen Vereine vorbehalten. Für die private Nutzung steht der Schulhof zu keiner Zeit zur Verfügung. 

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Prüfung der Nutzungsanträge

Der Vereinsvorstand entscheidet über die Genehmigung eines Nutzungsantrags. Hierbei behält er sich das Recht vor, den Antrag aus politischen oder sittlichen Bedenken abzulehnen. Generell erfolgt eine Zusage von privaten Terminenwünschen erst dann, wenn die Dauernutzer bzw. anderweitig beteiligten Stralsbacher Vereine oder Gruppierungen ihre Termine festgelegt haben.

Nachbarschaftstreffen

Die Vorstandschaft lädt einmal jährlich die Nachbarschaft der alten Schuel (In der Strütt und Gartenstraße) zu einem Meinungsaustausch ein. Im unmittelbaren Gespräch besteht so die Möglichkeit, dass alle ihre Anliegen, Anregungen und Beschwerden vorbringen können.

Gleichzeitig legt die Vorstandschaft großen Wert auf eine regelmäßige Kontaktaufnahme mit der Anwohnerschaft. Es geht hierbei nicht nur um die Erläuterung von anstehenden Veranstaltungen oder Planungen. Vielmehr dienen diese Treffen insbesondere dazu, die nach wie vor hohe Akzeptanz der alten Schuel zu erhalten.  Nur so lassen sich Probleme oder auch negative Entwicklungen frühzeitig erkennen.

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